Unsere Finanzierungsangebote, für jeden was dabei!

Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder gar der Todesfallsind schwere Schicksalsschläge. Damit es im Fall der Fälle für Sie bzw. Ihre Angehörigen etwas unbeschwerter weitergeht, gibt es die Restschuldversicherung RSV bzw. RSVPlus. Bei Arbeitsunfähigkeit, im Todesfall oder bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit (RSVPlus) übernimmt die Versicherung den noch ausstehenden Kreditbetrag des aufgenommenen Darlehens bzw. die monatlichen Ratenzahlungen. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Arten der Restschuldversicherung an:

  • Übernimmt bei Tod den ausstehenden Kreditbetrag inklusive der abweichenden Schlussrate bis maximal 125.000,- Euro
  • Bei attestierter Arbeitsunfähigkeit sind für bis zu 12 Monate Ihre Ratenzahlungen bis zu 2.000,- Euro im Monat abgedeckt
  • Keine Gesundheitsprüfung

Übernimmt zusätzlich Ihre Ratenzahlungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis zu 2.000,- Euro im Monat für bis zu 12 Monate. Die Voraussetzung für den Erhalt der Leistung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis oder eine nachweisbare beständige Einnahme aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit bei Vertragsabschluss.
Diese Versicherung greift auch in mehreren Schadenfällen.

Die Kfz-Versicherung, die Sie für Ihr Fahrzeug abschließen, bietet Schutz im Schadensfall. Was oft nicht bekannt ist: Bei Totalschaden oder Diebstahl des finanzierten Fahrzeugs erstattet die Kfz-Versicherung in der Regel nur den Zeitwert des Fahrzeugs. Der finanzielle Aufwand, der entsteht, um die Ablösesumme des Darlehens zu bezahlen und ein neues Fahrzeug zu beschaffen, kann erheblich sein und für böse Überraschungen sorgen. Damit Sie im Schadensfall finanziell auf der sicheren Seite sind, gibt es unsere Versicherungen GAP und GAPPlus:

  • Übernimmt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung des Darlehens
  • Deckungssumme bis zu 10.000,- Euro, Laufzeit (gekoppelt an die Laufzeit der Finanzierung) bis zu 84 Monate
  • Fahrzeugalter bei Vertragsbeginn höchstens 7 Jahre, bei Vertragsende 14 Jahre
  • Übernimmt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ursprünglich gezahltem Kaufpreis
  • Deckungssumme bis zu 20.000,- Euro, Laufzeit (gekoppelt an die Laufzeit der Finanzierung) bis zu 60 Monate
  • Fahrzeugalter bei Vertragsbeginn höchstens 5 Jahre, bei Vertragsende 10 Jahre

Die Versicherungsprämie wird als Einmalbetrag über das Darlehen mitfinanziert.

Unser Finanzierungsrechner. Rechnen Sie sich Ihre Konditionen bequem und einfach selbst aus!